Aufnahmekriterien



Wir können nur Kinder betreuen, die im Stadtgebiet Trier wohnen. Wird ein Kind in unserer Einrichtung betreut und die Familie zieht um, z.B. in den Kreis Trier-Saarburg, so muss das Kind die Einrichtung verlassen, sobald das Kreisjugendamt im Kreisgebiet einen freien Platz zur Verfügung stellt, unabhängig davon wie alt das Kind zu diesem Zeitpunkt ist, ob die Eltern es wollen oder es für sie von der Anfahrt her praktisch ist.

Die Mindestbetreuungszeit beträgt 4 halbe Tage. Für Ihr Kind ist am besten, wenn es in einen festen Rhythmus und Tagesablauf hineinwächst, d.h. 5 Vormittage sind 3,5 ganzen Tagen als Betreuungszeit vorzuziehen. Sollte dies nicht möglich sein, muss man dies von Fall zu Fall individuell nach den Bedürfnissen des Kindes entscheiden.

Sie haben keine Möglichkeit ihr Kind selbst zu betreuen, da beide Elternteile berufstätig sind, studieren oder in Ausbildung stehen.