Leitfaden für die Platzvergaben



Orientierungsliste zur Vergabe von Krabbelstubenplätzen der Krabbelstube Pusteblume

Vorbemerkung:
Die nachfolgende Liste wurde als Orientierungshilfe zur Platzvergabe für Einrichtungsleitung und Trägerverein (vertreten durch den Vorstand) erstellt. Es wird jedoch immer wieder Fälle geben, die durch die nachfolgende Orientierungsliste nicht abgedeckt sind und Grenz- bzw. Einzelfallentscheidungen erforderlich machen. Die Liste kann daher nicht abschließend sein. Ein Rechtsanspruch auf einen Krabbelstubenplatz ist aus der Liste nicht abzuleiten. Die Entscheidung über die Vergabe von Krabbelstubenplätzen liegt ausschließlich in der Hoheit der Einrichtungsleitung und des Vereinsvorstandes. Diese entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen. Da die zu treffenden Entscheidungen i.d.R. von den finanziellen, familiären wie auch beruflichen Verhältnissen der Antragsteller abhängen, sind Aspekte des Datenschutzes zu berücksichtigen. Daher werden Entscheidungen über die Vergabe oder Ablehnung eines Krabbelstubenplatzes gegenüber den Antragstellern in der Regel nicht näher begründet.

Die Plätze werden in dieser Reihenfolge vergeben:
  1. Kinder, die in der nächsten Umgebung wohnen, oder deren Eltern in der nächsten Umgebung ihren Arbeitsplatz haben
  2. Kinder von allein erziehenden, berufstätigen Müttern oder Vätern
  3. Kinder von Müttern oder Vätern die in Ausbildung stehen
  4. Kinder, deren Familien in Not geratenen sind; bspw. ihre Mütter oder Väter, durch Scheidung, Tod, Krankheit, finanzielle Engpässe etc. zur Berufstätigkeit gezwungen werden
  5. Kinder von berufstätigen Eltern
  6. Kinder, die unter Kinder wollen